Das GEG ist eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Wer saniert oder baut muss sich seit dem 01. November 2020 an die Vorgaben zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden halten. Es wird kontinuierlich geprüft und aktualisiert.
Heißt: Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sowie der klimaneutrale Neubau haben hohes Geschäftspotenzial. Die Nachfrage an Energieberatungen sowie der Planung und Auslegung grüner Gebäudetechnik steigt rasant. Förderungen und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzen starke Anreize.
Die Treibhausgasemissionen des kompletten Lebenszyklus von Gebäuden werden als Schlüssel zur Nachhaltigkeitseinordnung betrachtet. CO2-Kennwerte rücken in den Vordergrund aller Bewertungen und werden zu einer wichtigen Beratungs- und Fördergrundlage.
Das GEG koppelt die Förderfähigkeit von Gebäuden an ihre klimafreundliche energetische Qualität. Geprüft werden der Primärenergiebedarf, der Energieverluste über die Gebäudehülle und der Einsatz erneuerbarer Energien. Der zulässige Energieverbrauch von Neubauten wird schrittweise von 75% des gesetzlich vorgegebenen Neubaustandards auf 55% bis 40% gesenkt.
Gebäudenah erzeugter Strom aus regenerativen Energien sowie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sind bei Sanierung und Neubau Grundlage für Förderungen. Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher sowie Wärmepumpen sollen zum Standard werden. Erneuerbare Energien werden damit wichtiger Bestandteil der Effizienzberechnungen von Gebäuden.
Eine Energieberatung ist jetzt sowohl bei umfassenden Sanierungen als auch im Neubau verpflichtend. Energieausweise enthalten zukünftig zur Einteilung der Effizienzklasse den Nachweis über die CO2-Emissionen des Gebäudes.
Seit 2024 gilt die DIN V 18599 zur „Energetischen Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden. Das bereits veraltete Verfahren nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10/12 darf seit 2023 nicht mehr angewandt werden. Mit einer Ökobilanzierung (LCA) fließen zusätzlich Umweltfaktoren aus den verbauten Baumaterialen ein und ermöglicht die Beantragung des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude baut auf das Unterschreiten der GEG-Anforderungen auf. In drei Teilprogrammen (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) unterstützt sie den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
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